Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HH IngenieurConsult – B2B

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro HH IngenieurConsult.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote des Ingenieurbüros sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der schriftlichen Beauftragung (Auftragsbestätigung/Vertrag), gegebenenfalls der Vollmacht und diesen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen.

e) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Es ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

4.) Gewährleistung

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen sieben Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro HH IngenieurConsult innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen die Hälfte der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Das Ingenieurbüro hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

d) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen nach sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

5.) Schadenersatz

a) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Ingenieurbüro beigezogene Dritte zurückgehen.

b) Hat das Ingenieurbüro dem Auftraggeber, vorsätzlich oder grob fahrlässig, einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens in der Höhe nach mit fünf Prozent der Auftragssumme, jedoch höchstens mit fünftausend Euro begrenzt. Die Geltendmachung darüber hinausreichender Ansprüche wird ausgeschlossen.

c) Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

d) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.

e) Sofern das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt das Ingenieurbüro diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

e) Die Haftung für direkte oder Folgeschäden, die sich aus einer verspäteten Inbetriebnahme oder aus wie immer gearteten Betriebs- oder Produktionsausfällen ergeben, sowie für entgangenen Gewinn ist jedenfalls – auch bei grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

6.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

7.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind in EURO erstellt.

b) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Das Ingenieurbüro ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult fällig.

c) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist das Ingenieurbüro von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

d) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

e) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

f) Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

g) Dem Honoraranspruch des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult liegen die vom Fachverband Technische Büros / Ingenieurbüros / Beratende Ingenieure die herausgegebenen Honorarrichtlinien, Kalkulationsempfehlungen und Leistungsbilder zugrunde. Die in Vertrag oder Vollmacht getroffenen besonderen Honorarvereinbarungen gehen diesen Honorarrichtlinien vor.

h) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen vierzehn Tagen ab Rechnungslegung auf das vom Ingenieurbüro genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen.

i) Für Terminstornierungen oder Terminverschiebungen seitens des Kunden gelten folgende Gebühren: Stornierung/Verschiebung innerhalb 5 bis 10 Werktagen vor dem vereinbarten Termin 50% der beauftragten Summe, Stornierung/Verschiebung innerhalb 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin 100% der beauftragten Summe.

j) Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers gelten die gesetzlich vorgesehen Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% p.a. über dem gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, zuzüglich Mahnspesen, als vereinbart.

8.) Elektronische Rechnungslegung

Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch das Ingenieurbüro als ausdrücklich einverstanden.

9.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult.

10.) Geheimhaltung

a) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Das Ingenieurbüro ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

11.) Schutz des geistigen Eigentums

a) Das Ingenieurbüro behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Berechnungen, Prospekte, technische Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Animationen, Bilder, Fotos, Filme, Unterlagen für Vorträge, Gutachten, u. dgl.) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

12.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro HH IngenieurConsult kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult vereinbart.

13.) Datengrundschutzverordnung DSGVO

a) Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult beachtet und verpflichtet sich die Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die geltenden gesetzlichen Regeln Österreichs, dzt. durch das Datenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz geregelt, einzuhalten. Sämtliche für jede Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert, gesichert und keinesfalls Dritten weitergegeben.

b) Der Auftraggeber ist berechtigt, personenbezogene Daten des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult zur vertraglich vereinbarten Geschäftsabwicklung zu speichern und zu verarbeiten. Die Verwendung personenbezogener Daten des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult über diese vertraglich vereinbarte Geschäftsabwicklung hinaus ist ohne schriftliche Einverständniserklärung des Ingenieurbüros HH IngenieurConsult nicht zulässig.

14.) Änderungen AGB

Das Ingenieurbüro HH IngenieurConsult behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung sind auch für Aufträge, die im Zeitpunkt der Änderung erteilt aber nicht (komplett) abgewickelt sind, die jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Ausgabe geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

Stand: 10.07.2021